Osttiroler - Oberkärntner Kegelverein - Einladung
Einladung
zur
ordentlichen Generalversammlung
des
Osttiroler-Oberkärntner Kegelklubs
Zeit: Freitag 7. September 2012 um 19:30 Uhr
Ort: Kegelstadel Leisach, in Leisach
Tagesordnung:
1) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2) Bericht des Obmannes
3) Bericht des Kassiers
4) Bericht der Kassaprüfer
5) Entlastung des Kassiers und des Vorstandes
6) Neuwahlen in den Vorstand bzw. der Kassaprüfer
7) Änderungen in den Spielregeln
8) Allfälliges/Diskussion
9) Informationen zur Meisterschaft 2012/2013 und Verteilung der Unterlagen
Wichtiger Hinweis: Die Einladung zur ordentlichen Generalversammlung ergeht per Post an die Mannschaftsführer. Zur
Generalversammlung selbst sind aber alle Mitglieder des Vereins teilnahme- und stimmberechtigt. Mitglieder sind alle
gemeldeten Spieler der Kegelmeisterschaft. Da aber nicht für alle Mitglieder Adressen vorliegen, um diese auch gem.
Statuten einladen zu können (§ 9 Pkt 3 Vereinsstatuten), sondern Adressen nur für die Mannschaftsführer vollständig
vorliegen, werden die Mannschaftsführer aufgefordert, ihre Mannschaftsmitglieder über die angesetzte Generalversammlung
zeitgerecht zu informieren, um ihnen die Teilnahme an der Generalversammlung zu ermöglich
Gemäß § 9 Pkt 7 ist die Generalversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen und ohne erforderliche
Wartezeit beschlussfähig.
Gemäß § 9 Pkt 4 sind Anträge an die Generalversammlung mindestens drei Tage vor dem Termin der GV beim Vorstand
schriftlich, per Fax oder E-Mail einzubringen.
Auf zahlreiches Erscheinen freut sich der Vorstand des
Osttiroler Oberkärntner Kegelklubs
Für den Vorstand:
Manfred Rathausky e.h.
Obmann
ordentlichen Generalversammlung
des
Osttiroler-Oberkärntner Kegelklubs
Zeit: Freitag 7. September 2012 um 19:30 Uhr
Ort: Kegelstadel Leisach, in Leisach
Tagesordnung:
1) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2) Bericht des Obmannes
3) Bericht des Kassiers
4) Bericht der Kassaprüfer
5) Entlastung des Kassiers und des Vorstandes
6) Neuwahlen in den Vorstand bzw. der Kassaprüfer
7) Änderungen in den Spielregeln
8) Allfälliges/Diskussion
9) Informationen zur Meisterschaft 2012/2013 und Verteilung der Unterlagen
Wichtiger Hinweis: Die Einladung zur ordentlichen Generalversammlung ergeht per Post an die Mannschaftsführer. Zur
Generalversammlung selbst sind aber alle Mitglieder des Vereins teilnahme- und stimmberechtigt. Mitglieder sind alle
gemeldeten Spieler der Kegelmeisterschaft. Da aber nicht für alle Mitglieder Adressen vorliegen, um diese auch gem.
Statuten einladen zu können (§ 9 Pkt 3 Vereinsstatuten), sondern Adressen nur für die Mannschaftsführer vollständig
vorliegen, werden die Mannschaftsführer aufgefordert, ihre Mannschaftsmitglieder über die angesetzte Generalversammlung
zeitgerecht zu informieren, um ihnen die Teilnahme an der Generalversammlung zu ermöglich
Gemäß § 9 Pkt 7 ist die Generalversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen und ohne erforderliche
Wartezeit beschlussfähig.
Gemäß § 9 Pkt 4 sind Anträge an die Generalversammlung mindestens drei Tage vor dem Termin der GV beim Vorstand
schriftlich, per Fax oder E-Mail einzubringen.
Auf zahlreiches Erscheinen freut sich der Vorstand des
Osttiroler Oberkärntner Kegelklubs
Für den Vorstand:
Manfred Rathausky e.h.
Obmann
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- Kategorie: News
- Erstellt am Montag, 27. August 2012 07:35
- Geschrieben von Robert (Admin)
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